Beschluss: 4. Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anstatt Sicherungsverwahrung
Version: "Sozialtherapeutische Unterbringung 1"
1 | Es ist, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, |
2 | mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren einen Menschen |
3 | ohne die realistische Chance auf Wiedererlangung der |
4 | Freiheit dauerhaft einzusperren. Dies kommt einem Urteil zum |
5 | Tod hinter Gittern gleich. |
6 | |
7 | Die Ausführung der Sicherungsverwahrung muss daher immer das |
8 | Ziel der Entlassung der Betroffenen vor Augen haben. Um |
9 | sowohl der Gesellschaft als auch dem Sicherungsverwahrten |
10 | den Unterschied zu einer Strafe zu verdeutlichen, muss sich |
11 | die Sicherungsverwahrung deutlich von einer Gefängnisstrafe |
12 | unterscheiden. Wir plädieren daher für eine Unterbringung |
13 | der Betroffenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen. |
14 | In diesen muss ihnen die Möglichkeit einer individuellen |
15 | Therapie mit dem Ziel einer Entlassung geboten werden. Dies |
16 | schließt Vollzugslockerungen, sobald diese nach Ansicht der |
17 | Therapeuten zu verantworten sind, ausdrücklich ein. |
18 | Resozialisation ist immer noch das effektivste Mittel zur |
19 | Vermeidung von Gefährlichkeit. Die derzeitige Form der |
20 | Sicherungsverwahrung hat möglicherweise sogar Menschen |
21 | gefährlich gemacht, die es sonst nicht gewesen wären. |
22 | Zudem ist durch Resozialisation der Schutz der Bevölkerung |
23 | besser gewährleistet, wenn Sicherungsverwahrte, wie nach dem |
24 | Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte |
25 | 2010, entlassen werden müssen. Denn eine lebenslange |
26 | Bewachung rund um die Uhr aller Betroffenen ist |
27 | unrealistisch. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Es ist, auch nach dem Urteil des |
2 | Bundesverfassungsgerichtes, mit der Menschenwürde nicht zu |
3 | vereinbaren einen Menschen ohne die realistische Chance auf |
4 | Wiedererlangung der Freiheit dauerhaft einzusperren. Dies |
5 | kommt einem Urteil zum Tod hinter Gittern gleich. |
6 | |
7 | Die Ausführung der Sicherungsverwahrung muss daher immer |
8 | das Ziel der Entlassung der Betroffenen vor Augen haben. Um |
9 | sowohl der Gesellschaft als auch dem Sicherungsverwahrten |
10 | den Unterschied zu einer Strafe zu verdeutlichen, muss sich |
11 | die Sicherungsverwahrung deutlich von einer Gefängnisstrafe |
12 | unterscheiden. Wir plädieren daher für eine Unterbringung |
13 | der Betroffenen in sozialtherapeutischen Einrichtungen. |
14 | In diesen muss ihnen die Möglichkeit einer individuellen |
15 | Therapie mit dem Ziel einer Entlassung geboten werden. Dies |
16 | schließt Vollzugslockerungen, sobald diese nach Ansicht der |
17 | Therapeuten zu verantworten sind, ausdrücklich ein. |
18 | Resozialisation ist immer noch das effektivste Mittel zur |
19 | Vermeidung von Gefährlichkeit. Die derzeitige Form der |
20 | Sicherungsverwahrung hat möglicherweise sogar Menschen |
21 | gefährlich gemacht, die es sonst nicht gewesen wären. |
22 | Zudem ist durch Resozialisation der Schutz der Bevölkerung |
23 | besser gewährleistet, wenn Sicherungsverwahrte, wie nach |
24 | dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für |
25 | Menschenrechte 2010, entlassen werden müssen. Denn eine |
26 | lebenslange Bewachung rund um die Uhr aller Betroffenen ist |
27 | unrealistisch. |
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Vorschlag
Antrag zur Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung ist ein umstrittenes Thema. Wird hier der Rechtsstaat umgangen? Oder werden die Menschen nicht ausreichend vor GewalttäterInnen beschützt?
Die Sicherungsverwahrung ist laut Gesetz keine Strafe, sondern eine Maßregel, die zum Schutz der Bevölkerung in besonderen Fällen verhängt werden kann. Doch diese Unterscheidung ist oft schwierig zu treffen. Das Fachforum Demokratie und Antirassismus hat sich auf der Sommerakademie mit dem Thema befasst. Florian und Helena haben diesen Antragsentwurf für den kommenden BuKo geschrieben, der nun fleißig diskutiert und verändert werden darf.
Für kleine Änderungen ändert einfach den Text. Für Grundlegendes solltet ihr eine neue Variante anlegen